Honorar
Zu Beginn eines Mandats vereinbare ich mit Ihnen das Honorar, dessen Höhe sich nach dem Streitwert bzw.der finanziellen Bedeutung des Falles richtet. Der Honoraransatz versteht sich zuzüglich tatsächlicher Auslagen und Spesen sowie Mehrwertsteuer. In der Regel ersuche ich Sie um Zahlung eines Vorschusses. Gerne gebe ich Ihnen auf Anfrage eine Kostenschätzung.Bereiche
- Vertragsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Firmenrecht
- Arbeitsrecht
- Strafrecht
- Erbrecht
- Luftfahrtrecht